Georg Carl Friedrich von Bandel

* 10. Oktober 1746 in Stettin
+ 18. Juli 1818 in Nürnberg

Georg Carl Friedrich von Bandel

Regierungsdirektor und Gerichtspräsident

Georg Carl Friedrich Bandel kam 1746 in Stettin als Sohn des Hof- und Regierungsrats Johann Balthasar Bandel und dessen Frau Luise Dorothee Henriette zur Welt. Bandel schlug, wie sein Vater, ebenfalls die juristische Laufbahn ein. Als junger Rat war er 1779/80 am Arnold’schen Prozess beteiligt, welcher als Geburtsstunde der richterlichen Unabhängigkeit auf deutschem Boden gilt.

Verhaftung im Arnold’schen Prozess

Alls 33-jähriger Jungrichter war Bandel in Cüstrin/Oder an einem der spektakulärsten Vorgänge in der Geschichte der deutschen Justiz beteiligt, der auch als „preußische Justizkatastrophe“ in die Geschichtsbücher eingehen sollte. Bandel war einer der Richter, welche die Urteile im „Müller-Arnold-Fall“ gesprochen hatten. Details zur komplexen Rechtsgeschichte dieses Justizfalles sind hier nachzulesen. Der in den Prozessen unterlegene Müller Arnold wandte sich mit einer Eingabe an den preußischen König Friedrich II. Dieser hob daraufhin mit einem Machtspruch sämtliche Urteile gegen Müller Arnold auf. Die beteiligten Richter, darunter auch Bandel, wurden ihrer Ämter enthoben und von Friedrich II. persönlich zu einem Jahr Haft in der Zitadelle Spandau verurteilt. Die betroffenen Richter wurden nach zwei Dritteln der verbüßten Haftstrafe am 5. September 1780 begnadigt.

Die Frage, ob der König hätte eingreifen dürfen, führte zu Justizreformen und schließlich, 70 Jahre später, zur Festschreibung der richterlichen Unabhängigkeit in der preußischen Verfassung. Somit gilt dieser Vorgang allgemein als Geburtsstunde der richterlichen Unabhängigkeit auf deutschem Boden.

Erst nach dem Tod König Friedrichs II. im Jahr 1786 wurden die am Arnold’schen Prozess beteiligten Justizräte rehabilitiert, und Bandel durfte sein Richteramt wieder ausüben. Er trat einen Richterposten im damals preußischen, heute polnischen Küstrin a.d. Oder an.

Versetzung nach Ansbach

Nach dem Weggang des letzten Ansbacher Markgrafen Alexander im Jahr 1791 kam das ehemalige Markgraftum Ansbach unter preußische Herrschaft. Unter der Leitung des Ministers Karl August Freiherr von Hardenberg wurde in Ansbach das preußische Justizsystem eingeführt. Die Einführung des preußischen Rechts in Ansbach erforderte vor allem organisatorisch begabte Richter. Zu diesen gehörte Bandel. Im Jahr 1795 wurde er deshalb vom preußischen König nach Ansbach abgeordnet und zum Regierungsdirektor des 1. Senats ernannt. In dieser Funktion war er u.a. für die bürgerliche streitige Rechtspflege, die Strafrechtspflege sowie die Justizverwaltung in Ansbach zuständig.

Bandels Wirken aus dieser Zeit wird von seinem Zeitgenossen Johann Wolfgang Heinrich Puchta, ebenfalls Jurist, wie folgt beschrieben: „Begabt mit einem ungemein klaren Verstande, verband er gründliches Wesen mit seltener Lebenserfahrung und praktischer Gewandtheit. Mit dem gefälligen Äußeren eines Mannes von Welt, der aller Pedanterie, in welcher Form sie sich auch zeigte, abhold war, stand eine Leichtigkeit in der Auffassung kritischer Verhältnisse in der schönsten Harmonie und erregte oft Bewunderung. So war es denn zu erwarten, daß er bald ein neues, reges Leben nicht nur in den von ihm mitdirigierten Gerichtshof, sondern überhaupt in die Rechtspflege der ganzen Provinz brachte. Man kann sagen, er war gleichsam der belebende Odem seines Kollegiums, das vorzugsweise ihm die Verbannung des Geistes pedantischer Mikrologie, schwerfälliger Bedenklichkeit und vorurteiligem Klebens an veralteten Formen und damit sein jugendliches Aufblühen verdankte.“

Unter bayerischer Krone

Nachdem das Fürstentum Ansbach im März 1806 dem neugeschaffenen Königreich Bayern übergeben wurde, trat Bandel auf besonderen Wunsch des bayerischen Königs in dessen Dienste. Er blieb als Direktor beim nunmehr „Kgl. Bayerischen Appellationsgericht des Rezatkreises“ in Ansbach. Darüber hinaus war Bandel maßgeblich an der Neuordnung des Gerichtswesens im ebenfalls an Bayern gefallenen Nürnberg beteiligt. Zudem wurde er mit der Überleitung der bisher preußischen Bank in ein bayerisches Geldinstitut betraut. Bandel stand bei seinem neuen Dienstherrn in hohem Ansehen.

Diese Wertschätzung kulminierte 1809 in der Ernennung zum „Ritter des Zivil-Verdienstordens“ der bayerischen Krone. 1813 wurde ihm von König Maximilian I. Josef schließlich der persönliche Adelstitel verliehen, mit dem er „für seine Person in die Ritterklasse und mit vorbehaltener Transmission auf einen ehelichen oder adoptierten Sohn in die Adelsklasse“ einverleibt wurde.

Persönlich-Familiäres

Im Jahr 1797 heiratet Georg Carl Friedrich Bandel im Alter von 51 Jahren die 1782 geborene Rosina Schultheis, Tochter eines ehemals markgräflichen Hausbediensteten. In den Jahren 1798 bis 1808 bekommt das Paar vier Kinder. Die Familie wohnte zunächst in der Jägergasse 3 (heute: Bischof-Meiser-Straße 3). Nach einem vorübergehenden Aufenthalt in Nürnberg bewohnte Familie Bandel ein Eckhaus schräg gegenüber der katholischen Kirche St. Ludwig am damaligen Husarenplatz.

Die heitere Lebensart hat Bandel auch in Ansbach ausgezeichnet. So pflegte er auch in Ansbach regen gesellschaftlichen Umgang mit einer Reihe bedeutender Persönlichkeiten, z.B. Carl Freiherr v. Gemmingen und den Mitgliedern der Fürstenfamilie Solms. In seinen letzten Lebensjahren machte er noch Bekanntschaft mit dem großen Juristen Feuerbach.

Durch eine Augenerkrankung war Bandel in seinen letzten Lebensjahren erblindet und ca. 1813 als Richter in den Ruhestand getreten. Fünf Jahre später, am 18. Juli 1818, starb Bandel in Ansbach und wurde auf dem Stadtfriedhof bestattet. Nach der Schilderung seines Sohnes Ernst „hatten ihn alle Ansbacher lieb, weil er, wo er konnte, mit Rat und Tat half.“

Ein prominenter Sohn: Ehrenbürger Joseph Ernst von Bandel

Die Büste auf dem Grab Georg Carl Friedrich Bandels wurde von seinem Sohn Joseph Ernst von Bandel (1800 – 1876) gestaltet. Dieser wurde als Schöpfer des Hermannsdenkmals im Teutoburger Wald bekannt und mit der Ehrenbürgerwürde der Stadt Ansbach geehrt. An ihn erinnert in Ansbach eine Tafel an seinem Geburtshaus in der Bischof-Meiser-Straße 3 sowie ein  neuzeitliches Denkmal aus dem Jahr 2011 nördlich der Johanniskirche an der Durchfahrt durch die Stadtmauer zum Rezatparkplatz.